@Ecki: Hab mal nen paar Fragen bzgl. meines Mopeds (Simson 51 ccm)
1. brauche ich umbedingt den Fahrzeugschein (Baujahr 197X)? 2. wenn ja, muss ich Ihn mitführen? --> sowas hatte vor 10 Jahren niemand und hat auch keinen interessiert... Angeblich ist das jetzt pflicht? 3. Brauche ich unbedingt Blinker? Das ist jetzt angeblich auch pflicht? 4. Wenn 3. nein. Reicht es wenn ich die Blinker nach unten drehe wenn einer ausfällt? War früher so üblich...
also meiner Meinung nach (das ist aber "altes" Wissen aus der Moped-Zeit): 1.) ja(?) 2.) nein(?). Richtig Frank, bei mir wollte das auch nie jemand sehen. Ich hatte aber immer einen Versicherungsschein (das Ding, was du mit dem lustigen bunten Kennzeichen bekommst). Den wollten die Polizeier manchmal sehen. 3.) wenn dein Moped Blinker dran hat, müssen die auch gehn! S51 hat herstellermäßig welche dran, wenn du damit im Westen fährst weiß das aber vielleicht keiner, wenn du sie abbauen tust. 4.) runterklappen geht nicht. siehe Begründung unter 3.)
ist aber nur subjektive einschätzung. so richtig mit §, das müssten hier die Polizisten unter uns mal aufklären. VERSUM
Ich habe gehört dass neue Regelungen einen fehlenden DB-Killer nur noch als Defekt werten. Das würde nur 20Euro kosten und keine Punkte bringen. Du sagtest ja mal was von 50Euro und 1 Punkt und wenn man den DB-Killer mitführt und einbauen kann darf man sofort weiter fahren. Was soll man denn da glauben?
Ich hab auch nur mein Halbwissen von vor 12 Jahren (Gott sind wir alt!) So nen Fahrzeigschein hat man net gebraucht. Ich hatte für mein Mopped damals sogar so ne abnahme machen lassen. Was wichtig war, war nur der Versicherungssschein.....