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Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 478 mal aufgerufen
 Smalltalk
Frank Offline

R08 - Pokerchamp

Beiträge: 1.696

18.07.2005 16:57
Frage an Eckard Antworten

mit wieviel Promille darf man mit dem Fahrrad auf Deutschlands straßen unterwegs sein!
bzw. welche Strafen bekommt man ab wieviel??

Daniel Offline

R08 - Pokerchamp


Beiträge: 1.655

19.07.2005 08:06
#2 RE:Frage an Eckard Antworten

was hast du jetz schon wieder angestellt???
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Wählt Quimby...äähhh Daniel!!!

Lindi Offline

R10 - Pokergott


Beiträge: 1.054

19.07.2005 08:43
#3 RE:Frage an Eckard Antworten

Ja wäre gut zu wissen... - Viele Leute steuern mit den Fahrrad zum unsere Destille an...
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LINDI FOR PRESIDENT! You can win if you want.

Krischan Offline

R07 - Pokerman

Beiträge: 1.192

19.07.2005 09:09
#4 RE:Frage an Eckard Antworten

Frank plant bestimmt den nächsten pokerabend-Ausflug. Mitm Fahrrad und 2 Promille.

MfG

Uwe Offline

R05 - Kartenmischer

Beiträge: 644

19.07.2005 14:11
#5 RE:Frage an Eckard Antworten

Also ich hab gestern so eine Polizeisendung gesehen und da haben sie so einen Alten Sack mit dem Fahrrad angehalten. Der war mit seiner Flasche Korn in die Pilze gefahren und kam ohne Flasche Korn zurück. Jedenfalls hatte er dann 2,6... Promille und 1,6 sind maximal erlaubt. was für eine Strafe dann kommt weiß ich nicht genau, aber die Fleppen dürften für Führerscheinbesitzer ab diesen 1,6 weg sein.

Daniel Offline

R08 - Pokerchamp


Beiträge: 1.655

20.07.2005 14:10
#6 RE:Frage an Eckard Antworten

was passiert eigentlich wenn man mit einem nicht für öffentliche strassen zugelassenen fahrrad auf eben so einer strasse gestoppt wird.

muss man dann blechen?
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Wählt Quimby...äähhh Daniel!!!

Ecki Offline

R04 - Chipsstabler

Beiträge: 343

21.07.2005 14:41
#7 RE:Frage an Eckard Antworten

Grenze mit Fahrrad 1,6 Promille ( das ist der wichtigste Wert, wenn jdn. Hacke ist und Fahrrad fährt auf öffentl.Verkehrsgrund, d.h. auch Gehweg ). Wenn man dann angehalten wird, folgt Blutentnahme u.
später dann noch zahlen ( entscheidet Staatsanw. oder Richter wieviel). Führerschein wird beim Erstverstoß im Normalfall nicht sichergestellt.

Wenn man Ausfallerscheinungen ( z.B. Unfall, man gefährdet andere, fährt mit dem Fahrrad auf der Autobahn...) zeigt, kann Blutentn. natürl. auch schon bei weniger
Promille stattfinden.

Ecki Offline

R04 - Chipsstabler

Beiträge: 343

21.07.2005 20:52
#8 RE:Frage an Eckard Antworten

@ Daniel: Kostet alles so zwischen 5-25 €, aber das liegt alles im Ermessensspielraum
des " Bullen" .

Einige Preise sind nachzulesen unter: http://www.polizei-bayern.de/verkehr/bgk/welcome.htm

Ecki Offline

R04 - Chipsstabler

Beiträge: 343

21.07.2005 20:54
#9 RE:Frage an Eckard Antworten

nochmal @ Daniel: -wenn du auf dieser Seite bist, musst du dann oben bei Suche " z.B. Fahrrad" eingeben,dann siehst du was das z.B. kosten kann.

Richard Offline

R07 - Pokerman


Beiträge: 1.202

24.07.2005 15:53
#10 RE:Frage an Eckard Antworten

Coole Page, in gaengigen Suchmaschinen finden sich da nur sauteure bezahlseiten und werbung!!!

Krischan Offline

R07 - Pokerman

Beiträge: 1.192

25.07.2005 09:26
#11 RE:Frage an Eckard Antworten

Ich hatte letztens übrigens auch Kontakt mit der Ordnungsmacht in Nürnberg.
Allerdings haben wir nette "Bullen" erwischt, sie haben uns dann doch nix getan.
Ich glaub, wenn sie gewollt' hätten, hätt's ne gute Strafe gegeben.

MfG

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