Also ich hab gestern so eine Polizeisendung gesehen und da haben sie so einen Alten Sack mit dem Fahrrad angehalten. Der war mit seiner Flasche Korn in die Pilze gefahren und kam ohne Flasche Korn zurück. Jedenfalls hatte er dann 2,6... Promille und 1,6 sind maximal erlaubt. was für eine Strafe dann kommt weiß ich nicht genau, aber die Fleppen dürften für Führerscheinbesitzer ab diesen 1,6 weg sein.
Grenze mit Fahrrad 1,6 Promille ( das ist der wichtigste Wert, wenn jdn. Hacke ist und Fahrrad fährt auf öffentl.Verkehrsgrund, d.h. auch Gehweg ). Wenn man dann angehalten wird, folgt Blutentnahme u. später dann noch zahlen ( entscheidet Staatsanw. oder Richter wieviel). Führerschein wird beim Erstverstoß im Normalfall nicht sichergestellt.
Wenn man Ausfallerscheinungen ( z.B. Unfall, man gefährdet andere, fährt mit dem Fahrrad auf der Autobahn...) zeigt, kann Blutentn. natürl. auch schon bei weniger Promille stattfinden.
Ich hatte letztens übrigens auch Kontakt mit der Ordnungsmacht in Nürnberg. Allerdings haben wir nette "Bullen" erwischt, sie haben uns dann doch nix getan. Ich glaub, wenn sie gewollt' hätten, hätt's ne gute Strafe gegeben.